- Kontakt zum FLVW in Sachen KK
- Verwaltung der Außenstellen der Verbandskasse in den Kreisen
- Vorlage der Jahresabrechnung nebst Prüfungsbericht gegenüber dem Kreisvorstand und dem Verband nach Ablauf des Geschäftsjahres
- Abwicklung des Geldverkehrs in den Kreisen in Abstimmung mit dem KV
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Kreiskasse
- Prüfung jeder Einnahme und Ausgabe auf ihre Richtigkeit
- Ausgaben durch den KV zur Zahlung anweisen lassen (jeder Ausgabenbeleg muß den Vermerk „Zur Zahlung angewiesen“ und die Unterschrift des KV und des KK tragen).
- Ansprechpartner für die Vereine bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Beiträge, Spielabgaben, Ordnungsgelder der Verwaltungsstellen, Rechtmittelgebühren usw.)
FLVW Kreis 24 Münster

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