Spielbetrieb Senioren:innen

Alle wesentlichen Informationen über den organisierten Spielbetrieb finden Sie in diesem Bereich.

  • Durchführungsbestimmungen, Saison 2023/24 – Herren und Frauen Kreisligen

    Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind ROT markiert.

    Gültigkeit

    Die unten aufgeführten Durchführungsbestimmungen gelten für die Herren Kreisligen A-C sowie die Frauen Kreisligen A und B

    Termine

    Durch die Veröffentlichung des amtlichen Spielplanes im DFBNET gilt der Gastverein als eingeladen. Die Anstoßzeit, die 10 Tage vor dem Spiel hinterlegt ist, ist verbindlich. Eine kurzfristigere Änderung der Anstoßzeit ist nur mit Zustimmung des Gegners und des Staffelleiters möglich. Der Spielplan ist unter www.dfbnet.org und unter fussball.de einzusehen. Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden vom Kreisschiedsrichterausschuss im DFBNET angesetzt und erhalten damit automatisch Kenntnis.

    Spielverlegungen

    Spiele – bis auf Spiele am letzten Spieltag – können grundsätzlich nach vorne und bis zu vier Tagen (maximal bis donnerstags) nach hinten verlegt werden.

    Für Vorverlegungen oder Verlegungen bis donnerstags nach dem Spiel ist die Zustimmung des Gegners erforderlich. Die Staffelleitung ist vom neuen Termin umgehend und zwingend in Kenntnis zu setzen, hat aber das Recht auf ein Veto.

    Für unterste Mannschaften besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Spiele auch über den Donnerstag hinaus nach hinten zu verlegen. In diesem Fall ist die Zustimmung des Gegners und der Staffelleitung erforderlich. Ein zeitnaher Nachholspieltermin ist anzustreben.

    Spiele können ab dem 1. Mai grundsätzlich nicht mehr nach hinten verlegt werden.

    Mannschaften, die untere Mannschaften im Spielbetrieb haben, müssen bei personellen Engpässen Spieler aus den unteren Mannschaften hochziehen. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, das Spiel nach den oben genannten Kriterien zu verlegen.

    Vorzugsweise sollen die Spielverlegungsanträge im DFBNET für Spielverlegungen genutzt werden.

    Einpflegen von Anstoßzeiten

    Alle Vereine sind verpflichtet, die Anstoßzeiten bis 10 Tagen vor dem Spiel im DFBNET einzupflegen bzw. anzupassen. Eine Info an die Staffelleitung ist daher nicht erforderlich.

    Eine Änderung der Anstoßzeit innerhalb zehn Tagen vor dem Spiel ist nur mit Zustimmung des Gegners möglich (Sonderregelung am letzten Spieltag). Diese Änderungen der Anstoßzeit innerhalb 10 Tagen vor dem Spiel kann nur der Staffelleiter durchführen. Über Änderungen (Spielort, Spieltag oder Anstoßzeit), die kurzfristiger als zehn Tage vor dem angesetzten Termin erfolgen, muss der Heimverein den Schiedsrichter telefonisch in Kenntnis setzen. Bei fehlender Info an den Schiedsrichter muss der Heimverein für die möglichen entstandenen Kosten aufkommen.

    Amtliche Anstoßzeiten

    Februar – Oktober: 17:00 Uhr, 15:00 Uhr, 13:00 Uhr, 11:00 Uhr

    November – Januar: 16:30 Uhr, 14:30 Uhr, 12:30 Uhr, 10:30 Uhr

    Abweichende Anstoßzeiten vor 11:00 Uhr (10:30 Uhr in den Wintermonaten) oder nach 17:00 Uhr sind nur mit Einverständnis des Gegners zulässig.

    Winterspiele um 14:30 Uhr dürfen nicht später angepfiffen werden. Erfolgt der Anpfiff später, hat die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter die Gründe der Verspätung im Spielbericht aufzuführen. Wurde die Verzögerung von einem Verein verschuldet, kann das bei Abbruch wegen Dunkelheit zu einer Spielwertung gegen den Verein führen.

    Um hier Spielraum zu haben, wird eine Winteranstoßzeit um 14:15 Uhr empfohlen.

    Die Regelanstoßzeit an Wochenspieltagen ist 19:30 Uhr.
    Entscheidungsspiele sind von Regelanstoßzeiten ausgenommen.

    Der Spielbetrieb der Jugend darf bei den Ansetzungen nicht gestört werden.

    Die Staffelleitung hat das Recht, Anstoßzeiten zu ändern und ggf. Spiele der in der Rangliste niedrigeren Mannschaft (nächster Punkt) zu verdrängen.

    Anstoßzeiten am letzten Spieltag

    Spiele am letzten Spieltag, bei denen mindestens eine der beiden Mannschaften noch um den Aufstieg, gegen den Abstieg oder um einen Relegationsplatz spielen, sind möglichst zeitgleich auszutragen. Daher können diese Spiele nicht vorverlegt werden.

    Die Staffelleitung legt die Anstoßzeiten spätestens nach Ablauf des vorletzten Spieltags fest. Das kann zu Veränderungen der Anstoßzeiten weiterer Spiele der Heimelf führen.

    Die 10 Tage Frist für die Festlegung der Anstoßzeit findet hier keine Wirksamkeit.

    Korrektur der Torschützen im Spielbericht

    Sofern die Torschützen (m/w) fehlerhaft aufgeführt sind, haben die Vereine zwei Tage die Möglichkeit, die Torschützen eigenständig zu korrigieren. Ein Missbrauch kann sportrechtlich geahndet werden.

    Spielabsagen

    Bei Spielabsagen (auch bei Absagen des Gegners) muss der Heimverein umgehend die Staffelleitung, den Gastverein und die Schiedsrichterin oder den Schiedsrichter (bei Nichtinfo muss der Heimverein dem SR die Kosten erstatten) telefonisch informieren. Der Gegner hat sich im Zweifelsfall durch Rückruf bei der Staffelleitung von der Richtigkeit der Spielabsage zu informieren, sofern das Spiel im DFBNET noch nicht abgesetzt wurde.

    Generelle Spielabsagen (Kreisliga A-C, Kreisliga Frauen A-B) werden nur vom Kreisfußballausschuss vorgenommen. Eigenmächtige witterungsbedingte Absagen sind nicht möglich.

    Nichtantritt einer Mannschaft

    Ein Nichtantritt wird mit 100 Euro Ordnungsgeld belegt. Nach dem dritten Nichtantritt wird die Mannschaft aus der Wertung genommen. Tritt eine Mannschaft nach dem 1. Mai nicht zu einem Meisterschaftsspiel an, so werden der Mannschaft zusätzlich pro Nichtantritt 3 Punkte in der Folgesaison abgezogen.

    Nachholspieltermine

    Die Staffelleiter sind berechtigt, Spiele an freien Wochenenden oder am Wochentag anzusetzen.

    Vorrecht für die Nutzung von Sportplätzen

    Der Sonntagnachmittag ist grundsätzlich den Frauen und Herren, der Sonntagvormittag und der Samstagnachmittag der Jugend vorbehalten. Kommt es am Sonntagnachmittag zu Spielüberschneidungen, hat das Spiel der klassenhöheren Mannschaft Vorrang.

    Falls für ein Spiel einer Frauenmannschaft einer überkreislichen Liga die Ansetzung nur am Sonntagnachmittag möglich ist, hat es Vorrang vor einem Spiel der Herren-Kreisligen B, C und D. Am Sonntagvormittag und an den übrigen Spieltagen ist bei Überschneidungen folgende Rangfolge zu beachten

    1. Herren – 3. Liga
    2. Frauen-Bundesliga
    3. Herren-Regionalliga
    4. A-Junioren-Bundesliga
    5. 2. Frauen-Bundesliga
    6. B-Junioren-Bundesliga
    7. B-Juniorinnen-Bundesliga
    8. Herren-Oberliga Westfalen
    9. Frauen-Regionalliga
    10. Herren-Westfalenliga
    11. Frauen-Westfalenliga
    12. A-Junioren-Westfalenliga
    13. Herren-Landesliga
    14. Frauen-Landesliga
    15. C-Junioren-Regionalliga
    16. B-Juniorinnen-Regionalliga
    17. B-Junioren-Westfalenliga
    18. B-Juniorinnen-Westfalenliga
    19. C-Junioren-Westfalenliga
    20. A-Junioren-Landesliga
    21. B-Junioren-Landesliga
    22. Herren-Bezirksliga
    23. Frauen-Bezirksliga
    24. C-Junioren-Landesliga
    25. A-Junioren-Bezirksliga
    26. B-Junioren-Bezirksliga
    27. B-Juniorinnen-Bezirksliga
    28. WDFV U-14 Nachwuchs-Cup
    29. C-Junioren-Bezirksliga
    30. Herren-Kreisliga A
    31. Herren-Kreisliga B
    32. Frauen-Kreisliga A
    33. WDFV U13 Nachwuchs-Cup
    34. D-Junioren-Bezirksliga
    35. Herren-Kreisliga C
    36. Frauen-Kreisliga B
    37. Herren-Kreisliga D
    38. WDFV U12 Nachwuchs-Cup
    39. Weitere Junioren/innen-Spielklasse

     

    Spielbericht

    Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn müssen von beiden Vereinen die erforderlichen Eingaben abgeschlossen und freigegeben sein. Dazu zählt die Aufstellung incl. Reservespieler, Teamoffizielle und nichtneutrale Schiedsrichterassistenten. Nach Spielschluss ist ausschließlich der Schiedsrichter für die weitere Ausfüllung des Spielberichtes verantwortlich. Neben den Feldverweisen hat der SR auch die ausgesprochenen Verwarnungen, die eingewechselten Spieler und die Torschützen im Spielbericht online einzutragen. Die am Spiel beteiligten Vereine sind verpflichtet, die Eingabe der Torschützen, eingewechselten Spieler, Verwarnungen und Feldverweise mit dem SR abzugleichen und den SR bei Bedarf bei der Eingabe zu unterstützen. Der Schiedsrichter hat den Spielbericht in Anwesenheit der beiden Vereinsvertreter freizugeben. Die Vereinsvertreter sind verpflichtet, von den Eintragungen im Spielbericht Kenntnis zu nehmen. Fehlt ein Vereinsvertreter, so ist dies durch den SR im Spielbericht zu vermerken.

    Gesperrte Spieler oder Trainer dürfen keine Funktion (z.B. Linienrichter) ausüben und haben sich während des Spiels hinter der Absperrung aufzuhalten. Andernfalls drohen Konsequenzen entsprechend der Rechts – und Verfahrensordnung.

    Für das Erstellen des Spielberichts muss der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter ein internetfähiger PC, Laptop oder Tablet zur Verfügung gestellt werden. Ein Smartphone ist nicht ausreichend.

    Die Mannschaftsverantwortlichen der Vereine sind angehalten darauf zu achten, dass die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter die nichtneutralen Schiedsrichterassistenten im Spielbericht „übernimmt“.

    Ausfall E-Spielbericht bzw. DFBNET

    Ist die Erstellung des SBO am Spielort nicht möglich, ist der Spielbericht in Papierform (einfach) zu erstellen (https://www.flvw.de/amateurfussball/organisation/spielberichte). Im Spielbericht ist hierfür der Grund anzugeben. Die Rückennummern der Spieler müssen mit denen im Spielbericht übereinstimmen. Der Heimverein übergibt dem SR einen ausreichend frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters für den Versand des Spielberichtes, der noch am Spieltag zu erfolgen hat.

    Alternativ kann der Spielbericht auch per Mail an die Staffelleitung gesendet werden. In diesem Falle muss das Original für eine Dauer von 14 Tagen im Besitz des Schiedsrichters bleiben.

    Die Vereine sind verpflichtet, die Aufstellung noch am Spieltag vollständig ins DFBNET einzugeben und freizugeben. Die spielleitende Stelle überträgt die vom SR eingetragenen Daten aus dem Papierspielbericht in den elektronischen Spielbericht.

    Aufgeführte Spieler (m/w) im Spielbericht

    Die Aufstellung der Spieler in der Anfangsaufstellung und die möglichen Ersatzspieler (max. 9 Spieler) müssen die aktuellen am Spieltag anwesenden Spieler sein. Spieler, die nicht als Ergänzungsspieler fungieren oder nicht anwesend sind, dürfen nicht im Spielbericht erscheinen.

    Ergebnismeldung

    Wenn das Abschließen des Spielberichts durch den Schiedsrichter voraussichtlich später als eine Stunde nach Spielschluss erfolgt (z.B. bei Internet- oder PC Ausfall), muss der Heimverein das Ergebnis vorher über einen dieser Meldewege ins DFBnet einstellen: – Internet: www.dfbnet.org – mobiler Meldeweg (DFBnet 1:0 App) Ebenso hat der Verein die Kontrollpflicht, ob das Ergebnis nach Abschluss des Spielberichtes gemeldet wurde. Auch in diesem Fall muss der Verein eigenständig das Ergebnis innerhalb 60 Minuten nach Spielende melden. Ein Fehler des Schiedsrichters beim Ausfüllen des Spielberichtes nimmt den Verein nicht aus der Haftung. Bei einer Nichtmeldung des Ergebnisses erzeugt das System automatisch ein Ordnungsgeld von 15 Euro

    Zugang zum E-Spielbericht

    Jeder Verein muss den zugangsberechtigten Vereinsmitarbeitenden (Trainer, Betreuer, etc.) einen persönlichen Zugang einrichten. Die Einrichtung erfolgt über den Vereinsadministrator über das DFBNET. Die Kennungen sind personenbezogen und nicht übertragbar.

     

    Elektronische Spielerpässe/Passbilder

    Alle Vereine sind verpflichtet, ausschließlich die elektronischen Spielerpässe anzuwenden. Alle Passbilder müssen ordnungsgemäß nach den Vorgaben eingepflegt sein.

    Fehlende Passbilder werden als nicht vollständig ausgefüllter Spielbericht gewertet und entsprechend mit einem Ordnungsgeld geahndet.

    Passbilder, die nicht als Passbild im o.g. Sinne zu erkennen sind, werden ebenfalls mit einem Ordnungsgeld geahndet. Diese Regelung gilt als Aufforderung der ordnungsgemäßen Passbildpflege, eine gesonderte Ermahnung erfolgt daher nicht.

    Die Vereine haben die Aktualität der Passbilder vor jeder Saison zu überprüfen.

    Kabinennutzung

    Der Platzverein hat dem Gastverein, dem Schiedsrichter und den -assistenten eine einwandfreie Gelegenheit zum Umkleiden zu bieten sowie dafür zu sorgen, dass angemessene sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen. Der Umkleideraum muss sicher verschließbar sein oder vom Platzverein während des Spiels überwacht werden.
    Stehen aus zwingenden Gründen keine Umkleidemöglichkeiten oder sanitären Anlagen zur Verfügung, sind Gastverein und Schiedsrichter unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Spiel, hierüber zu informieren. Gleiches gilt, wenn im Vorfeld bekannt ist, dass zum Duschen nach dem Spiel kein warmes Wasser zur Verfügung steht.
    Die Schiedsrichterkabine darf neben dem Schiedsrichter nur von den Teamoffiziellen, den Spielführern und dem Schiedsrichterbetreuer betreten werden.

    Dabei haben sich alle Anwesenden fair und sachlich gegenüber dem Schiedsrichter zu verhalten.

    Vereinsmeldebogen

    Die Mannschaftsmeldung für das folgende Spieljahr hat im DFBNET-Meldebogen für alle spielenden Mannschaften zu erfolgen. Darüber hinaus müssen sämtliche Angaben im Vereinsmeldebogen grundsätzlich aktualisiert werden.

    Pflichteingabe ist die Anschrift (inkl. Kontaktdaten) und der jeweilige Name des Sportlichen Leiters Fußball Herren/Frauen (Postanschrift), des Mannschaftsverantwortlichen (Betreuer) sowie des Trainers (unter Angabe der entsprechenden Trainerlizenz) und einer Spielstätte (für jede Mannschaft).

    Es ist erforderlich, dass alle Kontaktdaten mindestens eine Mailadresse und Handynummer der jeweiligen Personen enthalten.

    Spielberechtigungen im Antragsverfahren (Freier Spieler)

    Spieler und Spielerinnen, die nicht in der Spielberechtigungsliste stehen, müssen sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen. Das sind die sogenannten „freien Spieler“ deren Pässe noch im Antragsverfahren sind.

    Die Verantwortung über den Einsatz eines „freien Spielers“ trägt ausschließlich der Verein.

    Werden Spielerinnen oder Spieler als „freie Spieler“ eingesetzt, deren Spielberechtigungen vorliegen und sich nicht im Antragsverfahren befinden, ist mit einem Ordnungsgeld zu rechnen. Das Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises mindert lediglich das Ordnungsgeld.

    Passkontrolle

    Die Passkontrolle vor den Spielen ist nicht verpflichtend.

    Allerdings hat jede Mannschaft das Recht, vor dem Spiel eine Passkontrolle einzufordern. Ebenfalls sind die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter befugt, Stichproben der Spielberechtigungen durchzuführen. Mitglieder des Kreisfußballausschusses können – unabhängig von der unmittelbaren Staffelleitung – unangekündigt vor jedem Spiel eine Passkontrolle beauftragen oder durchführen.

    Der Heimverein muss die entsprechende Hardware für die Passkontrolle (Gesichtskontrolle) zur Verfügung stellen.

    Empfohlen wird jedoch die Verwendung eines Tablets oder Laptops des jeweiligen Vereins.

    Der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter ist auf Wunsch ein ausgedruckter Spielbericht vorzulegen.

    Auf- und Abstiegsregelung

    Die Auf- und Abstiegsregelungen der Herren- und Frauen Kreisligen werden vor der Saison auf der Kreishomepage (unter der Rubrik Spielbetrieb), in den offiziellen Mitteilungen (Verweis auf die HP und E-Post) und per E-Post an die Vereine veröffentlicht.

    Gleichstand nach Saisonende

    Bei Punktgleichheit der Entscheidungsplätze (Meister, Teilnehmer an Entscheidungsrunde oder Absteiger) folgt unmittelbar nach Ende der Saison ein Entscheidungsspiel bzw. Entscheidungsrunde. Demnach wird nicht nach der Tordifferenz gewertet.

    Nichterscheinen des Schiedsrichters

    Sollte kein Schiedsrichter angesetzt sein, muss der Heimverein eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter stellen. Eine Schiedsrichterausbildung ist für den/die SR nicht erforderlich. Allerdings ist diese/r verpflichtet den Spielbericht pflichtbewusst nach den oben aufgeführten Anhaltspunkten zu bearbeiten und abzuschließen

    Bei Bedarf müssen die beteiligten Vereine der Aushilfsschiedsrichterin oder den Aushilfsschiedsrichter unterstützen.

    In diesem Fall muss der Button „Nichtantritt Schiedsrichter“ getätigt werden. Fällt ein Spiel aus, weil der Heimverein keine Schiedsrichterin oder Schiedsrichter stellen konnte (bei offizieller Absetzung der/des SR oder Nichtansetzung im DFBNET), gehen die Punkte an den Gegner.

    Erscheint eine angesetzte Schiedsrichterin oder ein angesetzter Schiedsrichter nicht, können sich beide Vereine auf eine Spielleitung einigen. Wird keine Einigung erzielt, wird das Spiel in der Folgewoche neu angesetzt.

    Schiedsrichterassistenten

    Zu den Meisterschaft-, Entscheidungs-, Pokal- und Wiederholungsspielen haben die Vereine SR Assistenten zu stellen, deren Mindestalter 18 Jahre betragen muss.

    Wird kein SRA im Spielbericht eingetragen, wird ein Ordnungsgeld erhoben.

    Gesperrte Spieler dürfen während der Sperrfrist nicht als SR Assistenten eingesetzt werden.

    Bei Anwendungsproblemen mit dem System, müssen die SRA nach dem Spiel vom SR unter „Berichte zum Spiel“ eingepflegt werden.

    Die Staffelleitung behält sich in Absprache mit dem Kreissschiedsrichterausschuss vor, Spiele mit SR-Gespann anzusetzen. Die Mehrkosten haben sich beide Mannschaften zu teilen.

    In begründeten Fällen können auch Heim – oder Gastmannschaften bei der Staffelleitung ein SR-Gespann beantragen, welches der KSA bei Verfügbarkeit ansetzt. Einen Anspruch auf Antragsbewilligung haben die Vereine nicht. Die Mehrkosten hat in diesem Falle der Verein zu tragen, der ein SR-Gespann anfordert.

    Begrüßung/Verabschiedung

    Vor dem Spiel müssen sich alle Spieler/innen und Schiedsrichter per Handshake begrüßen. Nach dem Spiel sollen sich alle Spieler/innen und Schiedsrichter im Mittelkreis per Handshake verabschieden. Gleiches gilt vor und nach dem Spiel für die Trainer am Spielfeldrand.

    Sperre nach 5. Gelber Karte

    Ein Spieler, den der SR in fünf Meisterschaftsspielen durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt hat, ist automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf. Eine Übertragung auf das neue Spieljahr bzw. bei einem Vereinswechsel während des Spieljahres in eine andere Spielklassenebene ist ausgeschlossen. Die nächste ab dem Vergehen nach einer verwirkten Sperre gezeigte Verwarnung zählt wiederum als erste Verwarnung im Sinne dieses Absatzes. Im Falle eines Feldverweises (auch Gelb/Rot), gilt eine im selben Spiel ausgesprochene Verwarnung als verbraucht und wird nicht registriert. Für die übrigen bis dahin verhängte Verwarnungen bleibt der Feldverweis ohne Bedeutung.

    Gelb/Rote Karte

    Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für ein Spiel gemäß § 9 Abs. 3 gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Hiermit sind die Folgen eines Feldverweises durch Zeigen der Gelb/Roten Karte abschließend geregelt. Kommt es zu einem weiteren feldverweiswürdigen Vergehen anlässlich desselben Spiels, so schließen sich die Folgen ohne weiteres an die Sperre nach diesem Unterabsatz an.

    Platzverweise

    Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin oder Spieler ist vorbehaltlich der weiteren Entscheidung des Staffelleiters automatisch für die nächstfolgenden zwei Spiele gemäß § 9 Abs. 3 der RuVO gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.

    ACHTUNG: Relevant ist hier die Mitteilung in den OM oder ein persönliches Anschreiben des Staffelleiters oder des Einzelrichters an den Verein per E-Post. Bitte beachten Sie bezüglich eventuell falsch eingetragener persönlicher Strafen den § 9 (4) der Rechts – und Verfahrensordnung.

    Persönliche Strafen gegen Teamoffizielle

    Ein Innenraumverweis mit der Roten Karte gegen einen Teamoffiziellen vor, während oder nach dem Spiel führt zu einer automatischen Sperre für das nächstfolgende Spiel gemäß §9 Abs. 3. Hierfür gilt § 8 entsprechend. Die Spielleitende Stelle leitet unverzüglich ein Verfahren vor dem zuständigen Sportgericht ein. Geringfügigere Vergehen, die der Schiedsrichter mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) ahndet, führen nicht zu weitergehenden Konsequenzen; allerdings ist mit der zweiten Verwarnung im selben Spiel (Gelb/Rote Karte) der Innenraumverweis für die restliche Spieldauer verbunden.

    Umgang mit Beleidigungen und Bedrohungen

    Unsportliches Verhalten, das diskriminierende Äußerungen jeglicher Art beinhaltet oder Bedrohungen werden zur genauen Prüfung des Vorfalls an das Kreissportgericht abgegeben.

    Die RuVo sieht in erwiesenen Fällen ein Ordnungsgeld von nicht unter 500 Euro gegen die Spielerin oder dem Spieler vor. Auch Vereine können bei Duldung der Vorgänge ein Ordnungsgeld von nicht unter 1000 Euro erhalten.

    Sperrvermerk im DFBNET

    Das DFBNET ist bei der Angabe oder Nichtangabe von gesperrten Spielern lediglich ein Hilfsmittel und hat bei fehlerhaften Darstellungen keinen rechtlichen Bestand. Die Bestimmungen der Satzungen und der Durchführungsbestimmungen sind demnach unantastbar.

    Ein – und Auswechseln

    Bei allen Pflichtspielen dürfen während der gesamten Spieldauer fünf Spieler ausgewechselt werden.

    Dieser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden.

    Gemäß § 45 (1) SpO/WFLV wird für die Spiele der Herren-Kreisligen B und C sowie der Frauen- Kreisligen festgelegt, dass hier bis zu fünf Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können.

    In Freundschaftsspielen können sich die Vereine auf eine beliebige Anzahl von Auswechslungen einigen. Die Spielleitung ist im Vorfeld des Spiels über die maximale Anzahl der Spieler/Spielerinnen zu informieren, die dann beliebig ein- und ausgewechselt werden können.

    Norweger Model (9er Teams)

    1. Mannschaften können in den Kreisligen D (sofern gebildet) und C sowie in den Kreisligen der Frauen bis spätestens zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb im sog. „Norweger Modell“ mit 9 Spielern (einschließlich Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden.
    1. Mannschaften, die im „Norweger Modell“ gemeldet sind, nehmen am regulären Spielbetrieb teil, dürfen aber nur 9 Spieler gleichzeitig einsetzen. Mannschaften, die gegen eine Mannschaft spielen, die zur Teilnahme im Norweger Modell angemeldet ist, dürfen in diesem Spiel ebenfalls nur mit 9 Spielern antreten. Ausgenommen Pokalspiele und Aufstiegsspiele bei den Herren zur Kreisliga B bzw. bei den Frauen zur Bezirksliga.
    2. Spiele im Norweger Modell finden auf Plätzen in Normalgröße statt. Alle anderen Regelungen bleiben hiervon unberührt, insbesondere auch die Bestimmungen zur Mindestzahl der Spieler und zum Auswechselkontingent.
    3. Gestattet ist der Wechsel von 11 auf 9 Spielern und 9 auf 11 Spielern. Ein solcher Wechsel ist ausschließlich zu Saisonbeginn oder bis zum 31.01. einer laufenden Saison einmalig möglich.
    4. Mannschaften, die im Norweger Modell antreten, sind aufstiegsberechtigt. Durch einen Wechsel nach Ziffer 4 entfällt das Aufstiegsrecht. Steigen sie bei den Herren in die Kreisliga B bzw. bei den Frauen in die Bezirksliga auf, ist dort aber eine Teilnahme nur mit normaler Spielerzahl möglich.

     

    Sportplatzzuweisung

    Jeder Mannschaft eines Vereins wird mit Veröffentlichung des Spielplanes im DFBnet eine Spielstätte zugewiesen. Abweichungen davon, innerhalb von zehn Tagen vor dem Spieltermin, sind dem Gastverein und dem Schiedsrichter rechtzeitig bekannt zu geben (ggf. telefonisch). Bis zu zehn Tagen vor dem Spieltermin sind die Vereine angehalten, eigenständig die Spielstätte im DFBNET einzugeben bzw. zu ändern.

    Werden kurzfristige Abweichungen dem Verein nicht bekannt gegeben, kann das als unsportliches Verhalten geahndet werden. Gleichwohl hat der Gastverein anzutreten.

    Sollte der Platz im Laufe des Spiels nicht mehr bespielbar sein (z.B. Starkregen oder Dunkelheit), kann das Spiel auf einem anderen Platz auf derselben Sportanlage fortgeführt werden. Die Unbespielbarkeit stellt allein die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter fest. Laufende Spiele auf Nebenplätzen der unteren Ligen dürfen dadurch jedoch nicht abgebrochen werden.

    Schuhwerk auf Kunstrasenplätzen

    Auf Kunstrasenplätzen ist nur die Benutzung mit geeigneten Schuhen gestattet, was vom Schiedsrichter zu kontrollieren ist. Sollte ein Spieler ein für Kunstrasenplätze nicht zugelassenes Schuhwerk tragen, so ist der Schiedsrichter angehalten, dieses dem Spielführer des Heimvereins

    mitzuteilen. Gegebenenfalls kann der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Spieler das Betreten des Platzes mit den nicht zulässigen Schuhen untersagen.

    Persönliche Ausrüstung der Spieler

    Alle Spielerinnen und Spieler sind dazu verpflichtet, Schienbeinschoner zu tragen. Spielerinnen oder Spieler ohne Schienbeinschoner dürfen das Spielfeld nicht betreten und sind von der Schiedsrichterin oder dem Schiedsrichter anzuhalten, unmittelbar Abhilfe zu schaffen. Ebenso ist es den Spielerinnen und Spielern nicht gestattet Schmuck oder Piercings zu tragen. Diese müssen entfernt werden. Unterziehhemden müssen die Farbe der Ärmel der Jerseys haben, Unterziehhosen die Farbe der Hose oder des Hosensaumes.

    Unterziehhemden müssen einfarbig und in der Hauptfarbe der Trikotärmel oder in exakt demselben Muster/denselben Farben wie die Trikotärmel gehalten sein. Unterziehhosen/Leggings müssen in der Hauptfarbe der Hosen oder des untersten Teils der Hose gehalten sein. Spielerinnen und Spieler desselben Teams müssen dieselbe Farbe tragen.

    Alle Spielerinnen und Spieler müssen zu allen Spielen Schuhwerk für Rasen und Kunstrasenplätze bzw. Hartplätze bei sich haben.

    Platzsperren

    Wenn eine Kommune einen ihr gehörenden Platz sperrt, ist eine Anreise des Schiedsrichters nicht mehr erforderlich. Die Bescheinigung über eine Platzsperrung ist der zuständigen Staffelleitung umgehend zuzusenden.

    Ein Verein kann nicht über die Bespielbarkeit einer Platzanlage entscheiden, wenn diese dem Verein durch eine Kommune übertragen wurde. In diesem Fall entscheidet eine Platzkommission.

    Sollte ein Platz nicht gesperrt sein, entscheidet die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter über die Bespielbarkeit.

    Die Staffelleiterinnen und Staffelleiter sind befugt, Spiele jederzeit auf anderen Plätzen anzusetzen, wenn abzusehen ist, dass die Durchführung auf dem geplanten Sportplatz fraglich ist.

    Entscheidungsrunden/Entscheidungsspiele

    Entscheidungsspiele oder Entscheidungsrunden werden gem. § 47 SpO WFLV durchgeführt; sie finden direkt nach Saisonende statt, ohne dass Spielverlegungen, z. B. auf Grund von Mannschaftsfahrten, vorgenommen werden dürfen.

    Freundschaftsspiele

    Alle Freundschaftsspiele (Herren und Frauen) müssen vom Heimverein im DFBNET angesetzt werden. Zu allen Freundschaftsspielen müssen Schiedsrichter (m/w) beantragt werden. „Trainingsspiele“ oder Spiele mit einem vom Verein angesetzter Spielleitung sind nicht gestattet.

    Turniere

    Turnier müssen wie folgt per Mail beantragt werden:

    Herren: An Helmut Thihatmar, Kopie an Philipp Hagemann

    Frauen: An Noemi Hutter, Helmut Thihatmar und Philipp Hagemann

    Ü-Teams: Hans-Jürgen Gerdes und Philipp Hagemann

    Neben dem Turnierantrag sind den o.g. Personen die Turnierbestimmungen und der Spielplan zuzusenden. Die Spiele sollen im DFBNET unter Turniere bzw. Freundschaftsspiele eingepflegt werden. Alternativ können diese (Link zu den Spielberichten) Turnierspielberichtsbögen genutzt werden. Senden Sie diese dann im Anschluss per Mail an die zuständige spielleitende Stelle.

    Saisonwertung bei Abbruch

    Sofern die Saison nicht bis zum 30. Juni 2023 zu Ende geführt werden kann, kann die Saison entsprechend der „50 Prozent Regel“ des FLVW/WDFV gewertet werden. Bei weniger Spielen als in der „50 Prozent Regel“ geregelt, wird die Saison annulliert.

    Sollte die Saison mit dem Quotienten gewertet werden, findet die Tordifferenz Anwendung, da in diesem Fall kein Entscheidungsspiel durchgeführt werden kann.

    Sollte die Differenz gleich sein, entscheidet die Zahl der meistgeschossenen Tore. Ist auch diese Zahl gleich, entscheidet der direkte Vergleich (keine Anwendung der „Auswärtstorregel“). Der direkte Vergleich findet in diesem Falle auch Wirkung, wenn nur das Hinrundenspiel durchgeführt wurde. Ist der direkte Vergleich gleich, entscheidet das Los.

    Der Kreisvorstand behält sich vor, diese Regelungen ggf. anzupassen, wenn eine Situation eintritt die entsprechend bewertet werden muss. Diese Regelungen müssen allerdings mit den dann geltenden Bestimmungen des FLVW vereinbar sein

    E-Postfach

    Informationen an das E-Postfach sind offizielle Informationen an die Vereine. Die Zugangsberechtigten der Vereine müssen gewährleisten, dass die relevanten Infos des Spielbetriebs an die zuständigen Personen weitergeleitet werden.

    Offizielle Mitteilungen

    Alle weiteren, für den Spielbetrieb unumgänglichen Infos, werden in den OM veröffentlicht.

    Schlussbestimmung

    Der KFA behält sich vor, die Durchführungsbestimmungen im Laufe der Saison anzupassen. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen werden den Vereinen per OM und E-Post mitgeteilt.

    Im Übrigen gilt das Satzungsrecht des DFB / WDFV / FLVW einschließlich der insoweit bestehenden Ordnungen.

     

    Münster, 30. Juli 2023

    Kreisfußballausschuss

     

     

  • Spielordnung, Rechts - und Verfahrensordnung

  • Durchführungsbestimmungen Pokalspiele 2023/24 – Herren und Frauen

  • Auf- und Abstiegsregelung

  • Rahmenterminplan

  • Anschriftenänderung

    Zum Ändern oder Ergänzen von Vereinsdaten verweisen wir diesbezüglich auf das DFBNET (geschlossenes System für alle Vereine) und auf die jeweilige Vereinshomepage.

  • Platzkommission

    Norbert Krevert 
    SC Preußen Münster
    Borussia Münster
    GW Amelsbüren
    ESV Münster
    SC Münster 08
    Saxonia Münster
    SC Gremmendorf
    TuS Hiltrup
    VfL Wolbeck
    SV Mauritz
    Eintracht Münster
    TSV Handorf
    DJK Dyckburg

    Helmut Thihatmar
    SC Nienberge
    TuS Altenberge
    Wacker Mecklenbeck
    Concordia Albachten
    FC Mecklenbeck
    FC Gievenbeck
    BSV Roxel
    GS Hohenholte
    Teutonia Coerde
    Westfalia Kinderhaus

    Matthias Wobbe
    SC Greven 09
    SV Greven
    GW Gelmer
    SC Sprakel
    BG Gimbte

    Vereine Bereich Warendorf
    Matthias Wobbe
    Vertretung: Jürgen Meller

    Vereine Bereich Lüdinghausen
    Kilian Gochermann
    Vertretung: Norbert Krevert

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