Wird zur Zeit aktualisiert
Teilnehmer: 27 Mannschaften
Spieltermine
1. Runde: 11.08.2024 (Sonntag) bis 20.08.2023 (Sonntag)
Achtelfinale: 03.09.2024 (Dienstag) bis 11.09.2024 (Donnerstag)
Viertelfinale: 26.09.2023 (Dienstag) bis 28.09.2023 (Donnerstag)
Halbfinale: 08.04.2025 (Dienstag) bis 04.04.2024 (Donnerstag)
Finale: 28.05.2025 – 19:00 Uhr (Mi. vor Christi Himmelfahrt)
- DFB-Vereinspokalspiele
Teilnahmeberechtigt sind nur 1. Mannschaften, welche an den Meisterschaftsspielen teilnehmen. Bei den Spielen auf Kreisebene hat die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht, welches in gegenseitigem Einvernehmen getauscht werden kann. Änderungen sind unbedingt mitzuteilen.
- Auf Kreisebene findet unter den teilnehmenden Mannschaften eine Auslosung der einzelnen Runden statt.
- Endet ein DFB-Pokalspiel unentschieden, erfolgt sofort ein Elfmeterschießen (§ 58 Ziffer 2 SpO/WDFV).
- Pflichtspiele können gem. § 49 Ziff. 4 SpO/WDFV auch unter Flutlicht angesetzt werden. Der SR ist jederzeit berechtigt, eine an der Platzanlage befindliche Beleuchtungsanlage einschalten zu lassen oder auf einen anderen Platz an derselben Spielstätte zu wechseln.
- Im Pokalwettbewerb dürfen während der regulären Spielzeit bis zu 5 Spielerinnen ausgetauscht werden.
- Das Endspiel zur Ermittlung des Kreispokalsiegers ist ein Pflichtspiel und wird auf einem neutralen Platz ausgetragen.
- 8. Es sind nur Spielerinnen spielberechtigt, die eine Spielberechtigung für Pflichtspiele besitzen.
- Abstimmung der Spieltermine
Die Vereine müssen sich auf einen Spieltermin in dem vorgegebenen Zeitraum einigen, erfolgt keine Einigung muss das Spiel am angesetzten Termin stattfinden. Die Spiele
werden im DFBnet auf dem letzten Spieltermin angesetzt. Bei Ansetzungen innerhalb der Woche hat der Heimverein hat das Recht, den Wochentag zu bestimmen, an dem das Spiel stattfindet. Der Endspieltermin wird den Finalisten vorgegeben, auch im Falle einer unvorhersehbaren Terminverschiebung.
Schiedsrichteransetzungen
Die Schiedsrichteransetzungen ergeben sich aus dem DFBnet (POKALE)
Linienrichter
Zu den Spielen haben die Vereine Linienrichter zu stellen, deren Mindestalter 18
Jahre sein muss. Die Linienrichter sind im Spielberichtsbogen einzutragen. Das Endspiel wird mit einem SR-Gespann angesetzt.
Abrechnung
Die Abrechnung der Spiele (Runde 1 bis 4) erfolgt nach der Finanzordnung FLVW.
Die Abrechnung des Endspiels erfolgt nach der Finanzordnung des FLVW (Entscheidungsspiel neutraler Platz).
Die Abrechnungsformulare sind auf der Kreishomepage hinterlegt (www.flvw- k24.de).
Kontaktdaten
Pokalspielleiterin Noemi Hutter 01578 – 1642 499
Noemi-Hutter@flvw.de
Kreiskassierer Matthias Wobbe 0163- 2969690
Matthias.Wobbe@flvw.de
Der Kreisvorstand und Kreisfußballausschuss wünschen den Mannschaften viel Erfolg.