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Ralf Kambach
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ralf.kambach@flvw.de
Richtlinien für Fußball-Veranstaltungen außerhalb des organisierten Pflichtspielbetriebes der Junioren und Juniorinnen
1. Grundlagen
Turniere und Freundschaftsspiele können durchgeführt werden, wenn diese den Pflichtspielbetrieb nicht behindern. Turniere sowie Freundschaftsspielrunden die meisterschaftsähnlichen Charakter haben, sind genehmigungspflichtig. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die von verbandsfremden Institutionen veranstaltet werden, ist nicht erlaubt.
Turnierveranstaltungen zur Ermittlung eines Kreismeisters („Kreismeisterschaften“) obliegen ausschließlich den FLVW-Kreisen (Kreisjugendausschuss). Turniere zur Ermittlung eines Westfalenmeisters („Westfalenmeisterschaften“) werden nur vom FLVW (Verbandsjugendausschuss) veranstaltet.
2. Veranstaltungs-Arten
- Internationale Turniere
Beteiligung von mindestens einer Mannschaft eines Vereins eines anderen Nationalverbandes.
- Nationale Turniere
Beteiligung ausschließlich von Mannschaften von Vereinen, die dem DFB angehören.
- Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen
Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen sind Turniere, Spielrunden nach Pokalmodus, Freundschaftsspielrunden oder andere
Wettbewerbe, die mindestens eine zusätzliche Qualifikationsrunde enthalten.
- Spiele mit Mannschaften die nicht dem Verband angehören
Spiele oder Turniere an denen Mannschaften teilnehmen, die nicht einem Verband der FIFA angehören
(Schulmannschaften/Jugendverbände etc.).
- Spiele außerhalb des Verbandsgebiets des DFB
Spiele oder Turnierteilnahmen deutscher Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften im Ausland.
3. Genehmigungsverfahren von Turnieren
- Turniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beim zuständigen Kreisjugendausschuss (KJA) zu beantragen. Bei Teilnahme von Vereinen außerhalb des DFB ist der Antrag an den Verbandsjugendausschuss (VJA) weiterzuleiten.
- An Turnieren dürfen nur Vereine teilnehmen, die einem Verband angehören, der der FIFA angeschlossen ist.
- Turnierausrichter muss immer ein Verein sein, der dem Verband angehört.
- Die Teilnahme an Turnieren, die von verbandsfremden Institutionen ausgerichtet werden, ist untersagt.
- Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:
-
- Name des ausrichtenden Vereins
- Zeitpunkt der Veranstaltung
- Art des Turniers
- Teilnehmende Mannschaften
- Austragungsmodus und Spielplan mit Spielzeiten
- Bei einem Turnier sind die Mindest- und maximalen Gesamtspielzeiten einzuhalten
- Bei internationalen Turnieren sind besondere Vorkommnisse über den zuständigen Kreisjugendausschuss an den Verbandsjugendausschuss unmittelbar zu melden. Dieser gibt die Meldung an den DFB weiter. Auf Anforderung des DFB sind diesem bei internationalen Turnieren die Genehmigungsunterlagen sowie die Spielberichte zu überlassen.
4. Genehmigungsverfahren von meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen
- Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig
- Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 und des § 8a der DFB-Jugendordnung (Spieldauer, Spielfeldgröße und Anzahl der Spieler/Spielerinnen) nicht eingehalten werden oder es sich um Mannschaften des F-Juniorenbereichs oder jünger handelt.
- Für jede Qualifikationsrunde sowie für die Endrunde einer meisterschaftsähnlichen Veranstaltung muss der jeweils ausrichtende Verein einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen (KJA) stellen. Dem (VJA) ist eine Kopie des An- trages vorzulegen. Nehmen Vereine aus mehreren Kreisen teil, ist der VJA für die Genehmigung zuständig. Veranstalter muss immer ein Verein sein, der dem Verband angehört.
- Der Antrag muss einen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um eine meister- schaftsähnliche Veranstaltung im Sinne von Nr. 2., Buchstabe c) dieser Richtlinie
- Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen, an denen Vereine aus mehr als drei Landesverbänden teilnehmen, sind dem DFB vor Beginn vom genehmigenden Landes- oder Regionalverband anzuzeigen.
- Meisterschaftsähnliche Veranstaltungen unterliegen der jeweils zuständigen Verbandssportgerichtsbarkeit
5. Genehmigung von Spielen mit Mannschaften die nicht dem Verband angehören
Spiele gegen Schulmannschaften können durchgeführt werden. Spiele gegen Mannschaften von Vereinen, die nicht einem Verband der FIFA angehören (Jugendverbände etc.) können durch den zuständigen KJA genehmigt werden (§ 4 Abs. 3 SpO/WDFV). Spiele gegen kommerzielle Fußballschulen sind untersagt.
6. Genehmigungsverfahren für Spiele/Turniere im Ausland
Spiele/Turniere im Ausland sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist über den zuständigen KJA beim VJA unter Verwendung des DFB-Vordruckes zu bean- tragen. Bei Turnierteilnahme sind der Spielplan und die Turnierbedingungen dem Antrag beizufügen. Auf Anforderung des DFB sind diesem die notwendigen Unterlagen zu überlassen.
Für Mannschaften der Bundesspielklassen (A- und B-Junioren- sowie B-Juniorinnen- Bundesliga) ist die Genehmigung direkt beim DFB einzuholen.
7. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur Junioren oder Juniorinnen, die nach den Bestimmungen der WDFV-Jugendspielordnung (JSpO/WDFV) für den teilnehmenden Verein oder Verband spielberechtigt sind. Der Ausrichter kann in den Wettbewerbsbestimmungen festlegen, dass eine Spielberechtigung für Pflichtspiele erforderlich ist.
Juniorinnenmannschaften können entsprechend ihrer Altersklasse an Junioren- turnieren teilnehmen. Das schriftliche Einverständnis (Ausnahme D-Juniorinnen und jünger) der Erziehungsberechtigten ist hierfür erforderlich. Der betreffende teilnehmende Verein hat für die Erfüllung der Voraussetzung zu sorgen und auf Verlangen dem zuständigen KJA nachzuweisen.
8. Spielzeit Turniere
Die Spielzeit beträgt an einem Spieltag höchstens:
A-Junioren/innen – 180 Minuten
B-Junioren/innen – 160 Minuten
C-Junioren/innen – 140 Minuten
D-Junioren/innen – 120 Minuten
E-Junioren/innen – 100 Minuten
F-Junioren/innen – 80 Minuten G-Junioren/innen
(Mini-Kicker/Bambini) – 80 Minuten
Unter Berücksichtigung dieser Gesamttagesspielzeiten sind Mindestspielzeiten einzuhalten. Diese betragen:
A-Junioren/innen – 20 Minuten
B-Junioren/innen – 20 Minuten
C-Junioren/innen – 15 Minuten
D-Junioren/innen – 15 Minuten
E-Junioren/innen – 10 Minuten
F-Junioren/innen – 10 Minuten
G-Junioren/innen
(Mini-Kicker/Bambini) – 10 Minuten
Bei Turnierendspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit der Verlängerung muss in der Gesamtspielzeit enthalten sein.
Bei den G-Junioren (Mini-Kicker/Bambini) werden ausschließlich Spielfeste genehmigt die maximal 3 Stunden dauern. Bei den F- und G-Junioren (Mini-Kicker/ Bambini) darf ein Turniersieger nicht ermittelt werden.
9. Siegerpreise
Die Siegerpreise sollen dem Charakter einer Jugendveranstaltung angepasst sein.
10. Hallenturniere
Alle offiziellen Kreis- oder Verbandshallenwettbewerbe müssen nach den vom DFB erlassenen Rahmenrichtlinien für veranstaltete Fußballspiele in der Halle (Futsal- Spielregeln) ausgetragen werden. Alle anderen Fußballspiele in der Halle können nach den Futsal-Spielregeln, müssen aber mindestens nach den gültigen
„FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere“ ausgetragen werden.
11. Schiedsrichter
Für alle internationalen Turniere und Turniere der A- bis C-Junioren müssen, unter Vorlage der Spielpläne, bei dem zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) Schiedsrichter angefordert werden. In enger Abstimmung mit dem jeweiligen KSA sind individuelle Regelungen für Veranstaltungen auf Kreisebene möglich. Für die übrigen Turniere können Schiedsrichter angefordert werden. Die Anforderung muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vorliegen.
12. Absagen/Nichtantreten
Absagen der Turnierteilnahme weniger als eine Woche vor der Veranstaltung werden wie Nichtantreten bewertet. Rechtzeitige Absagen (mindestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin) sind auch dem Turnierspielleiter (KJA) in Kopie zuzustellen.
Für die Korrespondenz der Turnierorganisation (im Wesentlichen: Absage, Spielplan- versand) sind die DFBnet-Postfachadresse der Vereine oder die offiziell gemeldeten Postanschriften der Jugendabteilungen zu verwenden. Andere Anschriften werden bei entstehenden Streitigkeiten nicht anerkannt.
Tritt eine Altersklasse eines Vereins trotz schriftlicher Zusage dreimal im Spieljahr bei Turnieren (Spielfesten) nicht an, so wird dem Verein untersagt, im folgenden Spiel- jahr in der betreffenden Altersklasse Turniere auszurichten.
13. Feldverweise
Ein/e Spieler/in die/der auf Dauer des Feldes verwiesen wurde (Rote Karte) ist bis zur Entscheidung durch die Spielleitende Stelle gemäß § 27 Abs. 1 und Abs. 2 JSpO/WDFV vorläufig gesperrt und darf deshalb im weiteren Turnierverlauf nicht mehr eingesetzt werden.
Bei Feldverweisen bei Landes- oder Kreisturnieren entscheidet die Turnierleitung des Landesverbandes oder des zuständigen Kreisjugendausschusses entsprechend § 27 Abs. 3 JSpO/WDFV. Eine unmittelbare Entscheidung darf nur dann durch die Turnierleitung getroffen werden, wenn auch ein Mitglied des zuständigen Ausschus- ses der Turnierleitung angehört.
14. Spielberichte
Bei allen Turnieren und meisterschaftsähnlichen Veranstaltungen sind Spielberichte zu erstellen. Innerhalb von sieben Tagen nach dem Turnier ist dem Turnierspielleiter (KJA) eine Ergebnis-Zusammenstellung zusammen mit den Spielberichten zuzustellen.
15. Ordnungsgelder
Ordnungsgelder für die Durchführung nicht genehmigter Turniere und Veranstaltungen, wegen Nichtantreten, wegen Nichtausfüllen bzw. Nichteinreichen von Spiel- berichten werden gemäß § 30 JSpO/WDFV ausgesprochen. Im Wiederholungsfall kann das zuständige Sportgericht eingeschaltet werden.
Stand: 01.08.2017