Infos und Handlungshinweise zum 2G Spielbetrieb

Infos und Handlungshinweise zum 2G Spielbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen hat uns die vierte „Corona-Welle“ voll erwischt, so dass die aktuelle Entwicklung nicht ohne Auswirkungen auf den Spielbetrieb bleibt.
Anders als im letzten Jahr haben wir allerdings die Möglichkeit, den Spielbetrieb mit einem verpflichtenden 2G Nachweis fortzuführen. Diese Möglichkeit möchten wir unter Einbezug aller Argumente und aufgrund der hohen Impfquote im Erwachsenenbereich gerne nutzen. Dazu haben sich die 29 Kreise im FLVW einheitlich ausgesprochen.
Eine Unterbrechung der Saison steht aktuell nicht zur Debatte, da die meisten Spielerinnen und Spieler einen 2G Status nachweisen können und wir den Vereinen die Möglichkeit nicht nehmen möchten, den Mitgliedern ein Angebot im sportlichen Wettkampf zu unterbreiten.
Ebenfalls haben Sie uns in den vergangenen 20 Monaten bewiesen, dass Sie sehr verantwortungsbewusst und vorbildlich mit der Situation rund um die Pandemie umgehen.
Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle – auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Vorstand und den Ausschüssen – nochmals meinen herzlichsten Dank und Anerkennung aussprechen.

Damit der Spielbetrieb unter 2G gewährleistet werden kann, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:

Hygienekonzepte
Der Spielbetrieb konnte bisher nur Dank der herausragenden Hygienekonzepte der Vereine ohne Zwischenfälle durchgeführt werden. Damit sich unsere Sportlerinnen und Sportler auch weiterhin sicher fühlen können, fordern wir alle am Spiel beteiligten Personen an dieser Stelle nochmals auf, die am Sportplatz geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zwingend einzuhalten. Ebenso empfehlen wir allen Zuschauenden das Tragen einer Maske, sofern es auf der Sportanlage nicht vorgeschrieben ist. Die Aktiven sollten sich lediglich während der Aufwärmphase und während des Spiels von der Maske befreien.
Wenn Fahrgemeinschaften unvermeidlich sind, fordern wir alle Personen auf, innerhalb des PKW eine Maske zu tragen.

Senioren (m/w)
Ab sofort müssen Aktive und Zuschauende bei Betreten der Sportanlage dem Heimverein einen 2G Nachweis vorlegen. Diese Personen dürfen ohne 2G die Sportanlage nicht betreten. Sollte eine dieser Personen ohne 2G dennoch die Sportanlage betreten, droht dem Heimverein eine empfindliche behördliche Strafe.
Sollten einer Mannschaft nicht genügend Spieler zur Verfügung stehen, sollen Spieler aus der unteren Mannschaft – sofern möglich – hochgezogen werden. Nur die unterste Mannschaft hat wie bisher unter den bekannten Regelungen die Möglichkeit, das Spiel in Abstimmung mit dem Staffelleiter engmaschig nach hinten zu verlegen. Verlegungswünsche über das Jahr hinaus werden nicht genehmigt.

A und B Junioren (m/w)
Der Spielbetrieb der A und B Junioren wird grundsätzlich ausgesetzt.
Im beidseitigen Einvernehmen können Meisterschaftsspiele entsprechend des Spielplans durchgeführt werden, wenn der 2G Nachweis bei den Spielern vorhanden ist. In diesem Falle muss der Staffelleiter zwei Tage vor dem Spiel über die Durchführung des Spiels informiert werden.
Die Spiele bleiben im DFBNET angesetzt, bis eine Spielabsage Seitens der Vereine erfolgt.
Vereine, die definitiv bis zum Jahresende keine Spiele mehr durchführen können, melden sich bitte kurzfristig beim Staffelleiter. Dann werden diese Spiele abgesetzt.
Freundschaftsspiele können unter 2G Nachweis (wie bei den Senioren) durchgeführt werden.

C Junioren und jüngere Jahrgänge (m/w)
In diesen Altersgruppen zählt der „Schultest“ als Nachweis. Die Spiele dieser Altersklassen können daher fortgeführt werden.

Schiedsrichter (m/w)
Auch Schiedsrichter müssen vor jedem Spiel einen 2G Nachweis vorlegen. Andernfalls darf der Schiedsrichter die Sportanlage nicht betreten und das Spiel nicht leiten.
Alternativ gilt für Schiedsrichter der Nachweis eines gültigen PCR Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Alle Schiedsrichter im Kreis Münster sind angehalten, einen 2G Nachweis oder den PCR Nachweis mitzuführen. Ungeimpfte Schiedsrichter und Schiedsrichter ohne aktuellen PCR Nachweis müssen sich zunächst bis Ende Februar 2022 im DFBNET blockieren.

Teilnahme mit PCR Test möglich
Für alle Personengruppen, die unter 2G aufgeführt sind (Aktive, Schiedsrichter, A und B Junioren), gilt zudem, dass die Teilnahme auch mit einem PCR Test möglich ist, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Wir weisen an dieser Stelle allerdings ausdrücklich darauf hin, dass der Kreis Münster 2G befürwortet und dringend empfiehlt. Daher sollte die „PCR Regelung“ nur als Übergangslösung betrachtet werden.

Kontrollpflicht
Der Heimverein ist für die Kontrolle aller Personen zuständig. Hier empfehlen wir eine Eingangskontrolle sowie die CovPassCheck-App des RKI.
Der Papier-Impfnachweis ist für den Einlass selbstverständlich ebenfalls gültig.
Nur für die Aktiven und Schiedsrichter gilt alternativ die Vorlage eines gültigen PCR Tests.

Unverzichtbare Ehrenamtliche am Spieltag, Trainer, Betreuer und Therapeuten
Diese Personengruppen können unter 3G Nachweis (Vorlage Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden ist) die Anlage betreten. Für diese Personen gilt die generelle Maskenpflicht.

Weitere Fragen
Bei Fragen zu diesen Regelungen stehen Ihnen die Corona-Beauftragten des Kreises zur Verfügung:
Senioren: Matthias Wobbe, 0163 – 296 9690, matthias.wobbe@flvw.de
Junioren: Manfred Gnegel, 0177 – 662 8461, manfred.gnegel@flvw.de
Ebenso verweisen wir an dieser Stelle auf das Schreiben vom FLVW vom 24.11.21. Hier sind alle Regelungen (2G und 3G) ausführlich dargestellt. Beachten Sie bitte auch die aktuellen Regelungen der örtlichen Kommunen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn der Aufwand wieder enorm ist, so möchten wir Sie bitten alles daran zu setzen, dass der Spielbetrieb unter den oben genannten Richtlinien eine möglichst störungsfreie Fortsetzung findet.

Im Rahmen der 2G Regelung wollen wir nun gemeinsam unsere Erfahrungen sammeln. Sollten wir dahingehend Regelungen anpassen, werden wir Sie darüber selbstverständlich informieren.

Wir hoffen natürlich, dass der Spielbetrieb vielleicht schon ab Frühjahr wieder unter normalisierten Bedingungen stattfinden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Krevert